Für die Amtszeit von sechs Jahren (d.h. einer Wahlperiode) wählt die Kirchenkreissynode (KKS) für den Kirchenkreis eine Geschäftsführung, den Kirchenkreisvorstand. Der Superintendent als Vorsitzender trägt mit drei Pastor*innen und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern die Verantwortung für die Arbeit des Kirchenkreises.
Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes sind:
- Superintendent Dr. Martin Krarup (Vorsitzender)
- Jens Both (1. stellvertr. Vorsitzender)
- Pastorin Meriam Kalmbach (2. stellvertr. Vorsitzende)
- Hermann Fitschen
- Joachim Freund
- Pastorin Eva Gotthold
- Pastor Andreas Hellmich
- Brigitte Klindworth
- Ulrike Parey
Rüdiger Graeger nimmt als Vorsitzender der Kirchenkreissynode an den Sitzungen des Kirchenkreisvorstandes ohne Stimmrecht teil.
Zum Arbeitsbereich des Kirchenkreisvorstands gehören vor allem folgende Aufgaben:
- Er übt die laufenden Amtsgeschäfte des Kirchenkreises aus und unterstützt den Superintendenten bei seiner Arbeit.
- Er trifft im Rahmen der von der KKS festgelegten Grundsätze Entscheidungen über Finanzen, Gebäuderenovierungen, Freigabe und z.T. auch Besetzung von Pfarr- und Mitarbeiterstellen.
- Er fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und führt Aufsicht über sie und ihre Kirchenvorstände.
- Er beschließt die Stellenbesetzung für die Mitarbeitenden des Kirchenkreises und übt die Dienstaufsicht aus.
- Er erteilt Genehmigungen, verwaltet die Kassen und das Vermögen des Kirchenkreises.