Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Buxtehude
Die Mitarbeitervertretung im Ev.-luth. Kirchenkreis Buxtehude ist die Vertretung der Angestellten und Arbeiter gegenüber den Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis. Vergleichbar ist sie mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat in anderen Unternehmen. Sie besteht aus sieben Mitgliedern und vertritt ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir sind das Mitbestimmungsorgan der Arbeitnehmerschaft. Bei Einstellungen, Höhergruppierungen, Stundenveränderungen, Kündigungen, sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitänderungen, Einführung neuer Arbeitstechniken (z.B. Computer), Pausenregelungen, Sozialräumen uvm. haben wir partnerschaftlich mitzubestimmen.
Wir beraten Kolleginnen und Kollegen bei Arbeitsrechtsfragen, Arbeitssicherheitsfragen, Fragen der Zusammenarbeit, bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.
Wir setzen uns ein
- für ein gutes Miteinander zwischen den Angestellten und den Anstellungsträgern/Arbeitgebern Kirchengemeinden und Kirchenkreis
Wir wollen
- dass die Kolleginnen und Kollegen gerecht behandelt werden.
- gute Arbeitsbedingungen
- eine zufriedene Dienstgemeinschaft
Wir
- treffen uns zu monatlichen Sitzungen
- veranstalten einmal jährlich eine Mitarbeiterversammlung
- beteiligen uns in der Kirchenkreissynode und im Stellenplanungsausschuss
- arbeiten mit in der Sprengel-Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
- sind gehalten an das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen und an weitere Vorschriften wie BundesAngestelltenTarifvertrag (BAT), Mitarbeitergesetz, Dienstvertragsordnung