Aufgaben des Stellenplanungsausschusses (StPlA)
Der StPlA stellt insbesondere den Stellenrahmenplan des Kirchenkreises auf. Dabei wird er für die kommende Planungsperiode ab dem Jahr 2023 auch rechtzeitig Prioritäten setzen müssen, um erwartete Kürzungen umsetzen zu können. Weiter berät der StPlA zusammen mit dem Bau- und Finanzausschuss auch über Zuweisungskriterien im Bereich der technischen Dienste.