Die Kirchenkreise Stade und Buxtehude werden Schutzkonzepte zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung einführen. Die Superintendenten Marc Wischnowsky und Martin Krarup rufen zu einem breiten Beteiligungsprozess auf, bevor die Konzepte beschlossen werden.
„Wir haben ein Jahr in einer Steuerungsgruppe einen Entwurf erarbeitet“, so Krarup, leitender Geistlicher in Buxtehude. Der Gruppe gehörten Vertreter und Vertreterinnen der Kirchenkreise, der Kirchenkreisjugendarbeit, der Kindertagesstättenverbände, des Diakonieverbandes und der Mitarbeitervertretung an. „Am nun beginnenden Prozess können sich alle ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden beider Kirchenkreise beteiligen.“
„Uns ist wichtig, dass Präventionskonzepte nicht nur auf dem Papier bestehen. Sie sollen in den Gemeinden und Einrichtungen umgesetzt werden, damit sie wirklich zu einem besseren Schutz aller Menschen in der kirchlichen Arbeit führen,“ sagt Wischnowsky, Superintendent im Kirchenkreis Stade. „Wir hoffen deshalb, dass sich schon in dieser Phase viele Menschen mit der Frage beschäftigen, wie das gut gelingen kann.“ Sein Buxtehuder Kollege ergänzt: „Schon in den letzten Jahren hat sich in der Präventionsarbeit durch unser Konzept zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung viel getan. Aber auch jugendliche und erwachsene Menschen sind sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Das wollen wir so weit wie möglich verhindern und gleichzeitig genau festlegen, wie vorzugehen ist, wenn es zu Verstößen kommt.“
In der Präambel zum vorgestellten Konzept heißt es: „Nach biblischem Verständnis ist jeder Mensch zum Ebenbild Gottes geschaffen. Diese Einsicht verpflichtet uns, die Freiheit, die Würde, das Wohl und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen. Wir tun dies im Bewusstsein der Erkenntnis, dass der Schutzraum, den wir als evangelische Kirche bieten wollen, durch Mitarbeitende ebendieser Kirche missbraucht und verletzt worden ist und wird. Wir wissen, dass nur der selbstkritische Umgang mit den Gefährdungspotenzial auch in unseren eigenen Einrichtungen und Kirchengemeinden Menschen diesen Schutz bieten kann.“
Zu den Kirchenkreisen Stade und Buxtehude gehören knapp 25 Gemeinden, ein großer Diakonieverband und viele Einrichtungen mit über 1000 ehren- und hauptamtlich Tätigen. Wer sich am Prozess beteiligen möchte, meldet sich bei seinem Pfarramt, seiner Einrichtungsleitung oder in der Superintendentur.