KKS: Haushaltsberatungen und Arbeitsgruppen zum Klimaschutz

Nachricht 27. November 2024

Verabschiedung der scheidenden Delegierten in einem Gottesdienst

Die verabschiedeten Synodalen erhielten in der Mulsumer Kirche von Sup. Dr. Krarup (rechts) eine Urkunde: Matthias Drews, Mathias Fitschen, Frank Fohrmann, Rüdiger Graeger, Birgit Heitmann, Carsten Wilke (v. links). Foto: C. Haar-Rathjen

Die Kirchenkreissynode (KKS) des Kirchenkreises Buxtehude kam am 21. November in Mulsum zu ihrer letzten ordentlichen Sitzung in dieser Wahlperiode zusammen. Nach dem Sitzungsteil verabschiedete sich Synodenpräsident Rüdiger Graeger mit Dankesworten für alle Unterstützung bei den Mitsynodalen und dem Superintendenten sowie bei den Gremien in der Service Agentur der Landeskirche und im Landeskirchenamt. Seine zehn ehrenamtlichen Amtsjahre im Kirchenparlament habe der Apenser, der beruflich als Bundeswehrsoldat im Dienstgrad eines Oberst tätig gewesen war, als bereichernd auch in Glaubensfragen erlebt. Der künftigen Kirchenkreissynode, die voraussichtlich mit weniger Mitteln auskommen müsse, gab er eine Empfehlung mit auf den Weg: „Vertrauen Sie auf die gute Sache, den christlichen Glauben, für den Sie sich einsetzen.“ In einer Andacht mit Abendmahl verabschiedete Superintendent Dr. Martin Krarup ihn und weitere fünf ausscheidende Synodale.

Finanz- und Haushaltsfragen
Zum Jahresabschluss 2023 des Kirchenkreishaushalts konnten Frank Fohrmann, der Vorsitzende des Bau- und Finanzausschusses, und Rita Wunderlich, stellvertretende Leiterin des Kirchenamtes Stade, eine positive Bilanz ziehen. Eine eigentlich erwartete Kürzung der landeskirchlichen Zuweisung blieb bislang aus. Auf die Landeskirchliche Zuweisung wurden pauschal 2 Prozent aufgeschlagen für eventuelle Tariferhöhungen, die aber nun erst in 2024-25 eintreten werden. Auch gab es in 2023 zahlreiche unbesetzte Pfarrstellen, für die der Kirchenkreis Vakanzmittel erhalten hatte. 
Nach der Übertragung zweckgebundener Mittel ins Folgejahr, bzw. der Rücklagenzuführung von z. B. Vakanzmitteln und weiterer Jahresabschlussarbeiten, kann ein Überschuss von rund 343.000 Euro an die allgemeine Ausgleichsrücklage überführt werden. Ein Synodenmitglied merkte an, dass die finanziell positive Bilanz das erhöhte unentgeltliche Engagement vieler Ehrenamtlicher und den Leidensdruck in den Gemeinden mit Vakanzen nicht abbilden könne.   
Für den Haushaltsplan 2025/2026 ist eine Rücklagenentnahme eingeplant, so Rita Wunderlich. Die Haushaltsansätze blieben grundsätzlich unverändert.  Allerdings sei für das kommende Jahr eine Tarifkostensteigerung in Höhe von 11 Prozent und für 2026 in Höhe von fünf Prozent eingeplant auf Empfehlung des Landeskirchenamtes.
Neu werde eine 0,25 Stelle für Multiplikatorenarbeit zum Schutzkonzept vor sexueller Gewalt und Kindeswohlgefährdung sowie eine Vertretung für die Ephoralsekretärin eingeplant. Ebenso eine 0,5-Stelle für eine/n Popkantor:in, welche aus Rücklagen der Vakanzmittel finanziert werden solle.
Zudem schlage zu Buche, dass aufgrund des neuen Diakon:innengesetzes den Gemeinden ein pauschaler Verrechnungsbetrag in Höhe von 79.700 Euro pro  Jahr in Rechnung gestellt werde. Denn Diakon:innen haben künftig die Möglichkeit, direkt bei der Landeskirche angestellt zu sein, wofür die Gemeinden die Pauschale entrichten müssen. Die tatsächlichen Personalkosten liegen aber teilweise unter dem Verrechnungsbetrag. „Diese Differenz soll den Kirchengemeinden für den laufenden Planungszeitraum durch den Kirchenkreis erstattet werden und wurde als Rücklagenentnahme eingeplant“, führte die stellvertretende Kirchenamtsleiterin aus. Die Kirchenkreissynode beschloss nach kurzer Beratung die Haushaltspläne für 2025 und 2026 in Höhe von rund 4.6 Millionen Euro (2025: 4.633.887,-- und 2026: 4.638.849,--).
Außerdem kündigten Wunderlich und Fohrmann Veränderungen in der Finanzsatzung des Kirchenkreises Buxtehude ab 2025 an. So sei beispielsweise zu beachten, dass für die Zuweisungen für Baukosten ein Gebäudebedarfsplan zu erstellen sei und Anträge für Bauergänzungszuweisungen bis spätestens zum 31.10. des Vorjahres schriftlich an den Kirchenkreisvorstand zu stellen seien.

Vorschläge der Arbeitsgruppen zum Energiemanagementkonzept
Hartwig Holthusen stellte die Position der Arbeitsgruppe „Managementkonzept zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Kirchenland“ vor:  Jede Gemeinde solle zehn Prozent ihrer Ländereien einer ökologischen Aufwertung bzw. Nutzung zuführen. Das entspreche kirchenkreisweit 41,3 Hektar. D. h., die Flächen werden aus der Verpachtung herausgenommen für eine ökol. Aufwertung oder werden unter ökologischer Bewirtschaftung verpachtet. Dieser Vorschlag bedürfe einer Zustimmung des Landeskirchenamtes. Bei der 2. Zusammenkunft der Synode im Sommer 2025 sollen die Beschlüsse vorbereitet sein. Dann würden die Gemeinden aufgefordert, im Einvernehmen mit den Pachtausschüssen nach lokalen Bedingungen und unter naturschutzfachlicher Praxis zu entscheiden, welche Gebiete dafür vorgesehen werden. Das Kirchenamt stelle die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. 
Für die Arbeitsgruppe „Management nachhaltige Mobilität“ stellte Jens Both ein Konzept vor: Ziel sei es, bis zum 31.12.2045 bei sämtlicher dienstlicher Mobilität keine Treibhausgasemissionen (THG) mehr auszustoßen. Gemessen am Basisjahr 2025 werden bis zum 31.12.2035 die mobilitätsbedingten Emissionen um 80 % reduziert.
Bis zum 30.6.2026 solle die Erfassung der Mobilitätsdaten für das Jahr 2025 abgeschlossen sein. Für die kommenden Jahre gelten entsprechende Fristen. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem, dass vermehrt Car-Sharing-Angebote wahrgenommen werden sollen, um die Zahl der Privatfahrzeuge für Dienstfahrten zu reduzieren. Wo es möglich ist, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Dienstfahrzeuge sollen künftig nur noch mit e-Technologie oder anderen Antrieben ohne Verbrennungsmotor angeschafft werden.
„Dazu können die Kirchengemeinden Ladepunkte für e-Fahrzeuge aufstellen und den Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen zur Verfügung stellen.“, erläutert Jens Both. Der Kirchenkreis solle diese Ladepunkte in Höhe von 1.000€ je Ladepunkt bezuschussen, wenn die Kirchengemeinde den Mitarbeitenden bzw. Ehrenamtlichen gestattet, ihre privaten e-Fahrzeuge, sofern diese für Dienstfahrten genutzt werden, kostenfrei aufzuladen. 
Auch ein Managementkonzept zur Produktion von regional erzeugtem Strom stellte Jens Both vor: Das Ziel, alle kirchlichen Gebäude, die mindestens mittelfristig zum kirchlichen Bestand der Gebäudebedarfsplanung gehören, auf ihre Eignung zur Erzeugung von Solarenergie (Solarwärme oder Solarstrom mittels Photovoltaik) zu erfassen, hat die AG für 2024 bereits erreicht. Dieses solle jährlich fortgeschrieben werden.
Die Arbeitsgruppen Energie (Strom + Heizung) und Mobilität melden dem Umwelt- und Bauausschuss, ob zukünftig ein erhöhter Strombedarf für die Heizung, Warmwasserbereitung oder durch die Anschaffung von elektrischen Fahrzeugen bzw. der Betreibung von Wallboxen zu erwarten ist.
Bei jeder Baubegehung mit Mitarbeitenden des zuständigen Amtes für Bau- und Kunstpflege (ABK) solle die bauliche und elektrotechnische Eignung des Gebäudes für die Erzeugung von Solarstrom oder Solarthermie überprüft werden. Bei fehlender Eignung aus baulichen Gründen müsse der Ertüchtigungsaufwand abgeschätzt werden.
Jede Gemeinde werde aufgefordert, eine:n PV-Beauftragten zu benennen. Das Konzept sei regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Beschlüsse zu den Energie-Management-Instrumenten aus den drei Arbeitsgruppen werden der im nächsten Jahr neu zusammentretenden Kirchenkreissynode aufgegeben.
Christa Haar-Rathjen